Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat sich auch hierzu zum 01.12.2020 geändert. Nach "altem Recht" war hierzu die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich da die Installation als bauliche Veränderung angesehen wurde. Nach "neuem Recht" hat nun jeder Bewohner Anspruch auf Durchführung der Maßnahme auf eigene Kosten. Mitspracherecht der WEG nur hinsichtlich der Art der Durchführung, insofern wird unverändert vor Installation zunächst ein entsprechender "Gestattungsbeschluss" notwendig.
Der neue Standard für die digitale Grundversorgung von Immobilien heißt Glasfaser. Sie gehört neben Wärme, Wasser und Strom als wichtiger Baustein in jedes Haus. So selbstverständlich der Telefonanschluss die letzten 100 Jahre war, so wichtig ist der Glasfaseranschluss für die nächsten Jahrzehnte (Anmerkung: Vorstehender Text wurde auszugsweise aus den Webseiten der Telekom entnommen).